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   OLG Frankfurt, 16.09.2016 - 21 W 38/16   

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https://dejure.org/2016,80929
OLG Frankfurt, 16.09.2016 - 21 W 38/16 (https://dejure.org/2016,80929)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.09.2016 - 21 W 38/16 (https://dejure.org/2016,80929)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. September 2016 - 21 W 38/16 (https://dejure.org/2016,80929)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2016 - 21 W 38/16
    Die Arbeitszeiten für die Pflegschaft werden - wie bei der Betreuung - nach einem einheitlichen, insgesamt angemessenen Stundensatz vergütet (Saarländisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2015, 844, Rn 18 nach Juris; vgl für die Betreuervergütung: BGHZ 145, 104 ff, Rn 23 nach Juris).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2014 - 5 W 44/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Bemessung des Stundensatzes bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2016 - 21 W 38/16
    Die Arbeitszeiten für die Pflegschaft werden - wie bei der Betreuung - nach einem einheitlichen, insgesamt angemessenen Stundensatz vergütet (Saarländisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2015, 844, Rn 18 nach Juris; vgl für die Betreuervergütung: BGHZ 145, 104 ff, Rn 23 nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20

    Höhe der Nachlasspflegervergütung

    Liegt eine Nachlasspflegschaft überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrades vor, ist dieser Betrag um 30, 00 ? auf 130, 00 ? zu erhöhen (vgl. Senat, Beschluss vom 16.09.2016 - 21 W 38/16 , unveröffentlicht).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2018 - 21 W 40/18

    Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Handelt es sich um eine Nachlasspflegschaft überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrads, ist dieser Stundensatz angemessen zu erhöhen, und zwar bei einem zum Rechtsanwalt bestellten Nachlasspfleger mit Kanzlei mit Sitz innerhalb des Ballungsgebiets Rhein-Main auf 130, 00 ? (vgl. Senat vom 16.09.2016, Az. 21 W 38/16 ).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2018 - 21 W 20/18

    Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Liegt der Geschäfts- oder Kanzleisitz des Nachlasspflegers in dem Ballungsgebiet Rhein-Main, hat der Senat den dafür angemessenen Stundensatz auf 130, 00 ? anstelle 100, 00 ? festgesetzt und den Aufschlag somit auf 30, 00 ? angesetzt (vgl. Senat vom 16.09.2016, 21 W 38/16 ).
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